Eine Quelle der Erholung – das ist Ihr Gartenteich. Er ist ein Platz zum Auftanken. Das Plätschern des Wassers, die beruhigenden Farben der umgebenden Bepflanzung und vielleicht auch ein paar kleine Fische, die Sie beobachten können, lassen Sie entspannen und den Alltag vergessen.

Trotz allem gibt es zahlreiche Gefahren, denen Ihr Teich ausgesetzt ist und die von ihm ausgehen. Anhand einiger Beispielfälle zeigen wir Ihnen hier, wie Sie diesen Gefahren begegnen, sie absichern oder, wo es möglich ist, sie beseitigen.

Die dargestellten Risiken sind rein exemplarisch. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Streit- oder Schadensfall sowie zur Prävention sollte juristischer Rat gesucht werden bzw. die Abdeckung der Risiken im Vertrag geprüft oder mit der Versicherung besprochen werden. Eine Einzelfallprüfung ist unabdingbar.

Fall 1

Das Kind eines Bekannten fällt beim Spielen in den Teich.

Absicherung

Sie als Grundbesitzer müssen Ihrer Sicherungspflicht nachkommen. Sollte dies nicht der Fall sein und das Kind kommt zu Schaden, kann ein Haftpflichtanspruch gegen Sie gestellt werden. Ist der Teich ausreichend gesichert, ist zu prüfen, ob Vater des Kindes seine Aufsichtspflicht verletzt hat. Jeder sollte eine Privathaftpflichtversicherung zur Absicherung bei Haftpflichtverbindlichkeiten besitzen! Sie leistet jedoch nicht bei Vorsatz oder Schäden unter den Versicherungsnehmern. Für Eigentümer unbebauter Grundstücke, Vermieter oder Verpächter ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung wichtig. Sie deckt Haftpflichtschäden aus verletzter Verkehrssicherungspflicht ab.

Tipps

Wenn sich Kinder auf dem Grundstück aufhalten können, so sollte dieses entsprechend sicher sein. Pool und Teich müssen abgedeckt oder eingezäunt werden. Nur dann ist die Sicherungspflicht erfüllt.*

Fall 2

Der Nachbarsjunge rutscht beim Schlittern auf dem zugefrorenen Teich aus und verletzt sich.

Absicherung

Wenn das Grundstück nach außen hin abgesichert ist und nicht bekannt ist oder bekannt sein kann, dass sich das Kind oder Kinder auf dem Grundstück aufhält/aufhalten, so sollte der Sicherungspflicht genüge getan sein.* Ist dem nicht so, gilt die obige Beschreibung.

Tipps

Sicher ist sicher. Treffen Sie die möglichen Vorsichtsmaßnahmen. Als Laie  kann man nie genau sagen, wann das Eis wie tragfähig ist. So kann Schlimmeres verhindert werden.

Fall 3

Verwandte, die während des Urlaubs die Koi Karpfen füttern sollten, haben bei dem Versuch, den Teich chemisch zu entalgen, die teuren Tiere getötet.

Absicherung

Grundsätzlich ist dies eine Haftpflichtverbindlichkeit des Verwandten. Seine Haftpflichtversicherung würde in Leistung gehen, sofern der Vertrag  sogenannte Gefälligkeitsschäden einbezieht. Aber man kann auch die Tiere selbst versichern lassen. Wer teure Koi Karpfen besitzt, kann also selbst für Versicherungsschutz sorgen.

Tipps

Geben Sie den Blumengießern, Briefkastenleerern und Haustierpflegern eine Telefonnummer für Notfälle mit, wenn Sie verreisen. Wenn die daheim gebliebenen Helfer nicht wissen, was sie tun sollen, wenn der Teich zu kippen droht, können sie Sie um Hilfe bitten und haben nicht das Gefühl eigenmächtig handeln zu müssen.

Fall 4

Das Glasdach des überdachten Schwimmteichs zerbricht bei einem Unwetter mit Hagel.

Absicherung

Sofern Ihre Gebäudeversicherung die Überdachung als versichertes Objekt versteht, wird sie für den Schaden, im Rahmen des für Glasflächen kalkulierten Anteils, aufkommen. Das wird jedoch nicht unbedingt ausreichen. Daher sollte man die Absicherung über eine Glasversicherung, die in die bestehende Hausratversicherung eingeschlossen werden kann, prüfen.

Tipps

Verfolgen Sie den Wetterbericht. Wenn Hagel angesagt wird und es das Bauwerk ermöglicht, können Sie versuchen die Überdachung bspw. mit Decken vor den kleinen Einschlägen zu schützen.

Fall 5

Ein Teich wird gebaut. Dabei verletzt sich ein Helfer.

Absicherung

Größere Baumaßnahmen sollten über die Bauherrenhaftpflichtversicherung und die Bauhelferversicherung abgeschlossen werden, wenn der Schutz über die Bau-Berufsgenossenschaft nicht genügt.

Tipps

Die Bau-Berufsgenossenschaft sichert Bauhelfer bis 40 Stunden Arbeitszeit kostenlos ab. Der Bauherr und seine Partnerin erhalten über die Bauhelferversicherung Schutz.

Fall 6

Ein Teich wird gebaut. Beim Spielen im Aushub kommt ein Kind zu Schaden.

Absichrung

Auch Hinweisschilder entbinden nicht von der Sicherungspflicht einer Baustelle. Kommt jemand zu Schaden, ob befugt oder nicht, haftet der Bauherr. Deshalb ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung für ihn unverzichtbar.

Tips

Kleinere Vorhaben, wie ein Anbau bspw., brauchen dann nicht zusätzlich abgesichert werden, wenn die Privathaftpflichtversicherung diesen noch abdeckt.

* Quelle: http://www.kinderaerzte-im-netz.de/bvkj/aktuelles1/show.php3?id=445&nodeid=26